Medienmitteilung: joiz siegt vor Bundesgericht gegen UPC Cablecom

Soeben kam folgende Medienmitteilung rein. Wir gratulieren joiz!

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des BAKOM abgewiesen. Die UPC Cablecom ist demnach verpflichtet, den Fernsehkanal joiz auf ihr analoges Kabelnetz und in HD aufzuschalten. Seit knapp einem Jahr strahlt joiz in einem 24 Stundenprogramm ein breites und vielbeachtetes Angebot für junge Schweizer Erwachsene aus.

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Jugendkriminalität nimmt weiter ab

Während man in letzter Zeit beim Medienkonsum den Eindruck bekommen konnte, die Jugend habe heute vor allem ein Gewalt-Problem, und es sei nicht mehr sicher, als Jugendlicher in den Ausgang zu gehen, rückt 20 Minuten heute die Jugend wieder in ein besseres Licht, und zwar anhand von Fakten (statt tendenziösen Meinungen, die in den Medien als Fakten kolportiert werden):

Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich hat dieses Jahr erneut deutlich abgenommen: Laut Marcel Riesen-Kupper, Leitender Oberjugendanwalt des Kantons Zürich, werden bis Ende Jahr voraussichtlich rund 20 Prozent weniger Gewaltdelikte eingegangen sein als im Vorjahr. Ähnliches berichten die Kantone Bern, Basel-Stadt und Solothurn: Sie sprechen von einem deutlichen Rückgang. Auch die Kantone St. Gallen und Aargau beobachten eine leichte Abnahme der Straftaten.

«Während zehn Jahren hatten wir bei der Jugendkriminalität im Kanton Zürich fast jedes Jahr einen leichten Anstieg zu vermelden», jetzt aber zeichne sich ein Rückgang ab, der sich fortzusetzen scheine, so Riesen-Kupper. «Das ist sehr erfreulich!» Die Gründe für die positive Entwicklung sind nicht klar. Hans Melliger, Leiter der Aargauer Jugendanwaltschaft, meint: «Die vermehrten Anstrengungen in der Prävention sind sicher ein Grund für den Rückgang. Hinzu kommt die längere Behandlung von Mehrfachtätern in pädagogischen Programmen auf der Jugendanwaltschaft.» Für Riesen-Kupper dürften auch die Massnahmen der Jugendanwaltschaften und der Polizei Wirkung zeigen.Thomas Richter, Leiter des Schweizerischen Institutes für Gewaltprävention, ist dagegen skeptisch: Er verweist auf die grosse Dunkelziffer und die Tatsache, dass viele schwere Gewaltformen wie etwa Mobbing nie den Weg vor den Richter fänden.

Kasten:
Laut einer neuen Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird die Jugendgewalt in vielen Gemeinden des Kantons Zürich nicht als gravierendes Problem wahrgenommen. Die meisten Orte hätten ausreichend Angebote und Konzepte zur Prävention von Jugendgewalt. Den Leiter der Koordinationsgruppe Jugendgewalt, Enrico Violi, lässt aufhorchen, dass es immer mehr Probleme mit Mobbing an Schulen zu geben scheine. Ein Grund dafür seien die neuen Medien.

okaj zürich startet Zusammenarbeit mit Radio 105

Gute Nachricht in Sachen «Mehr positive Präsenz der Jugend in den Medien»:

Medienmitteilung von okaj Zürich, 28. Oktober 2011

okaj zürich startet Zusammenarbeit mit Radio 105

„Talk vor 12“ einmal im Monat mit Vertreter der Mobilen Jugendberatung

Die Sendung „Talk vor 12“ steht für spannende Talks zu brisanten Themen. Neu ist jeden letzten Samstag im Monat neben Politikern ein Vertreter der MOJUGA, Mobile Jugendberatung & Gassenarbeit im Studio anwesend. Meinungen von Jugendlichen werden via Statements vorab eingeholt, teilweise werden sie auch direkt am Talk teilnehmen. Das Sendungskonzept entstand durch eine Zusammenarbeit von Radio 105, der okaj zürich – kantonale Kinder und Jugendförderung – und der MOJUGA. Die Idee entstand im Zuge der MyMy Meine Medien! Kampagne. Die Kampagne setzt sich für eine mehr positive Berichterstattung über Jugendliche ein.

Sendungspremiere: Samstag 29. Oktober 2011 von 11 Uhr bis 12 Uhr

Thema: Die größten Probleme der Jugend – wo drückt der Schuh?

Talkgäste:

  • Lukas Reinmann, SVP Nationalrat
  • Bastien Girod, GP Nationalrat
  • Aurel Greter, Jugendarbeiter MOJUGA

Moderation: Michi Sahli

 

Interpellation durch Nationalrätinnen und Nationalräte aller grösseren Fraktionen

Nationalrätinnen und Nationalräte aller grösseren Fraktionen unterzeichneten gestern eine Cablecom gegen joiz genannte Interpellation für mehr Präsenz der Jugend in den Medien an den Bundesrat, wie heute bekannt wurde.

Aufgrund der Beschwerde von Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders joiz fragen sie die Regierung, was diese zur Förderung einer vorurteilslosen Präsenz der Schweizer Jugend im TV und zum fehlenden Angebot für die Jugend zu tun gedenke und wie die Regierung dazu steht, das ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere für junge Schweizer Erwachsene blockiert .

Eingereicht wurde die Interpellation von Jo Lang, unterzeichnet von Nationalrätinnen und Nationalräten aller grösseren Fraktionen: Jo Lang, Evi Allemann, Bastien Girod, Tiana Moser, Lukas Reimann, Nathalie Rickli, Christian Wasserfallen. Die Interpellation war schon vor vier Wochen angekündigt worden, als das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des BAKOM unterstützte, wonach joiz zum Pflichtprogramm gehört und dementsprechend flächendeckend analog ausgestrahlt werden muss. Verschiedene Nationalrätinnen und Nationalräte erklärten damals, sie würden die Sache ins Parlament tragen, sollte Cablecom Rekurs einlegen. Ausschlaggebend dafür, das Parlament zu involvieren, waren Aussagen, wonach Cablecom sich grundsätzlich keine Vorschriften vom Staat machen lassen will und joiz jetzt einfach das Pech habe, der Präzedenzfall zu sein.

“Es kann doch nicht sein, dass hier die Politik eines Unternehmens gegen die Gesetzgebung des Bundes auf dem Rücken der Jugend ausgetragen wird. joiz hat ein grosses Potential für die Jugend, zum Beispiel im Bereich Prävention, und ich finde es bedenklich, dass Cablecom ein Juristenheer damit beschäftigt, sicherzustellen, dass Zweidrittel der Haushalte mit Jugendlichen joiz nicht übers Fernsehen empfangen können”, so Ivica Petrusic, Geschäftsführer der okaj zürich (Kantonale Kinder- und Jugendförderung).

Die Interpellation im Wortlaut:

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Nachtrag: die Medienmitteilung von Cablecom

Als wir heute von der Cablecom-Medienmitteilung erfuhren, nach der der Konzern nun doch noch – im allerletzten Moment – Rekurs gegen den den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid eingelegt hat, waren wir wirklich betroffen. Es ist einfach unglaublich. Der Unternehmensprofit und ein unternehmerisches Denken, das prinzipiell gegen staatliche Vorschriften ist, sind dem Unternehmen wichtiger, als etwas für die Jugend zu tun.

Dabei waren diese Must-Carry-Lizenzen ursprünglich sogar eine Idee von Cablecom waren, um den Markt liberalisieren zu können… Mehr morgen, wenn wir berichten können, was sonst noch heute lief.

Hier die Medienmitteilung von Cablecom:

Medienmitteilung Zürich, 29.September 2011

Analoge Verbreitungspflicht für den Jugendsender „Joiz“: upc cablecom gelangt ans Bundesgericht

upc cablecom lässt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom
23. August 2011 betreffend einer analogen Verbreitungsverpflichtung für den Jugendsender „Joiz“ durch das Bundesgericht überprüfen. „Joiz“ wird bereits seit dem vergangenen März im unentgeltlichen digitalen Angebot von
upc cablecom verbreitet und ist über verschiedene Kanäle praktisch flächendeckend in der Deutschschweiz empfangbar.

Das mit der vorliegenden Beschwerde angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützt eine Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) vom 10. November 2010. Mit dieser Verfügung wurde upc cablecom verpflichtet, den TV-Sender „Joiz“ unentgeltlich im analogen Programmangebot zu verbreiten, weil der Sender nach Ansicht des BAKOM einen besonderen Beitrag zum verfassungsmässigen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen erbringe.

Analoge Verbreitung nicht gerechtfertigt

Während upc cablecom den Sender seit dem ersten Sendetag digital auf einem prominenten Sendeplatz verbreitet, vertritt das grösste Kabelnetzunternehmen der Schweiz die Ansicht, dass eine zusätzliche analoge Verbreitung von „Joiz“ nicht gerechtfertigt sei. Es erscheint unverhältnismässig, dafür im 36 Sender umfassenden analogen TV-Angebot ein seit Jahrzehnten etabliertes, deutschsprachiges Service Public-Vollprogramm entfernen zu müssen. Die für eine zusätzliche Verbreitung notwendigen Eingriffe in das analoge Programmangebot von upc cablecom und die damit verbundenen Einschränkungen für die Zuschauer stehen nach Ansicht der Kabelnetzbetreiberin in keinem Verhältnis zum von „Joiz“ erwarteten Reichweitengewinn.

Bereits heute praktisch überall in der Deutschschweiz empfangbar

Das auf Personen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren ausgerichtete Programmangebot von „Joiz“ wird durch die Integration in das digitale Angebot von upc cablecom und Swisscom TV sowie über Online-TV-Dienste wie „Zattoo“, Wilmaa“ oder „Teleboy“ heute bereits auf

verschiedenen Plattformen verbreitet. Dadurch kann bereits heute so gut wie jeder Haushalt in der Deutschschweiz via TV, PC oder Mobilgerät uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten auf die Beiträge von„Joiz“ zugreifen. Seit neuestem wird das Programm live und in HD-Qualität auch über die Webseite des Senders ausgestrahlt.

Hintergrund:

Art. 60 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sieht vor, dass Programme mit besonders wertvollen publizistischen Inhalten von Kabelnetzunternehmen unentgeltlich analog verbreitet werden müssen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) kann auf Antrag eines Senders eine solche Aufschaltverpflichtung verfügen.

Die aktuelle Version des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) unter:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/784.40.de.pdf

Cablecom hat Rekurs eingelegt

Vor ca. zwei Stunden haben wir erfahren, dass Cablecom den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptiert und Rekurs eingelegt hat. Was das genau bedeutet, wissen wir noch nicht. Wir werden melden uns später nochmals.

joiz.ch jetzt mit HD-Live-Stream und erweiterten crossmedialen Einbindung

Heute Nachmittag haben wir die folgende Medienmitteilung erhalten. Demnach hat joiz nun einen gewaltigen Schritt in die Richtung getan, die der Sender von Anfang an einzuschlagen versprochen hat. Durch eine bessere Einbindung von Social Media Kanälen “stehen dem Zuschauer vielfältige Möglichkeiten offen, sich mit dem Programm von joiz auseinanderzusetzen und sich direkt in die Sendungen einzuschalten”. Mal schauen, wie das aussieht.
Medienmitteilung
joiz, der Schweizer crossmediale TV-Sender für junge Erwachsene, hat einen weiteren wichtigen Schritt in seiner technischen Entwicklung gemacht. joiz hat die On-Air-Seite auf seiner Website joiz.ch grundlegend neu gestaltet: Neu eingebunden ist ein HD-Stream, der es Zuschauern auch online erlaubt, das joiz-Programm live und in bester Qualität direkt auf der Seite zu verfolgen. joiz hat auch die Chat-Kommentarfunktionen erweitert: Zuschauer können neu auch mit ihrem msn, facebook, Twitter oder google+ Login mit dem laufenden Programm interagieren. 

Wird Cablecom zum Thema für die nationale Politik?

Was wir im letzten Beitrag noch vage ankündigten, hat der Blick am Abend heute veröffentlicht: wenn Cablecom dagegen Rekurs einlegt, dass joiz analog ausgestrahlt werden muss, werden zwei SVP-, ein grüner und eine SP-Nationalrätin im Parlament eine Interpellation einreichen. Interessant die Reaktion von Cablecom. Auf einmal geht’s nicht mehr gegen joiz, wie bisher, sondern sie geben die wahren Gründe bekannt: «Wenn uns das Bakom einen Sender aufzwingt, könnte das auch Begehrlichkeiten weiterer Sender wecken», so deren Sprecher Eric Zeller.

Hier nachlesen.

Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten der Jugend entschieden: Cablecom muss joiz ins analoge Netz nehmen!

Ausgerechnet letzte Woche, als unsere Redaktion wegen anderer Dinge abwesend waren, hat das Bundesverwaltungsgericht – wie nicht anders zu erwarten – zugunsten von joiz entschieden und Cablecom dazu verpflichtet, den Sender tatsächlich analog aufzuschalten. Damit naht vermutlich das Ende der analogen Ausstrahlung des Bayerischen Rundfunks.

Cablecom hat dazu aber drei Monate Zeit. Zweitens hat der Konzern 30 Tage Zeit, einen Rekurs einzulegen. Man darf also weiterhin gespannt sein, und vor zu frühem Optimismus muss gewarnt werden.

Sollte Cablecom tatsächlich Rekurs einlegen, würden wir den Skandal eine Stufe höher tragen. Die entsprechenden Massnahmen waren schon vorbereitet und wären diese Woche umgesetzt worden, hätte das Gericht nicht entschieden.

Im folgenden die Medienmitteilung von joiz vom letzten Mittwoch:

Wie werden TV Einschaltquoten ermittelt?

Immer wieder tauchte in letzter Zeit die Frage nach den Einschaltquoten von joiz auf. joiz kennt sie selbst nicht. Wem das seltsam vorkommt, der sollte den gestrigen Blogbeitrag auf dem Technikblog lesen. Er beschreibt nachvollziehbar, wie TV Einschaltquoten ermittelt werden, und warum die Zuschauerzahlen von joiz auf diese Art nicht gemessen werden können: 
http://www.technikblog.ch/2011/07/wie-werden-tv-einschaltquoten-ermittelt/

#joizanalog

 

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