Nationalrätinnen und Nationalräte aller grösseren Fraktionen unterzeichneten gestern eine Cablecom gegen joiz genannte Interpellation für mehr Präsenz der Jugend in den Medien an den Bundesrat, wie heute bekannt wurde.
Aufgrund der Beschwerde von Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders joiz fragen sie die Regierung, was diese zur Förderung einer vorurteilslosen Präsenz der Schweizer Jugend im TV und zum fehlenden Angebot für die Jugend zu tun gedenke und wie die Regierung dazu steht, das ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere für junge Schweizer Erwachsene blockiert .
Eingereicht wurde die Interpellation von Jo Lang, unterzeichnet von Nationalrätinnen und Nationalräten aller grösseren Fraktionen: Jo Lang, Evi Allemann, Bastien Girod, Tiana Moser, Lukas Reimann, Nathalie Rickli, Christian Wasserfallen. Die Interpellation war schon vor vier Wochen angekündigt worden, als das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des BAKOM unterstützte, wonach joiz zum Pflichtprogramm gehört und dementsprechend flächendeckend analog ausgestrahlt werden muss. Verschiedene Nationalrätinnen und Nationalräte erklärten damals, sie würden die Sache ins Parlament tragen, sollte Cablecom Rekurs einlegen. Ausschlaggebend dafür, das Parlament zu involvieren, waren Aussagen, wonach Cablecom sich grundsätzlich keine Vorschriften vom Staat machen lassen will und joiz jetzt einfach das Pech habe, der Präzedenzfall zu sein.
“Es kann doch nicht sein, dass hier die Politik eines Unternehmens gegen die Gesetzgebung des Bundes auf dem Rücken der Jugend ausgetragen wird. joiz hat ein grosses Potential für die Jugend, zum Beispiel im Bereich Prävention, und ich finde es bedenklich, dass Cablecom ein Juristenheer damit beschäftigt, sicherzustellen, dass Zweidrittel der Haushalte mit Jugendlichen joiz nicht übers Fernsehen empfangen können”, so Ivica Petrusic, Geschäftsführer der okaj zürich (Kantonale Kinder- und Jugendförderung).
Die Interpellation im Wortlaut:
Interpellation – Cablecom gegen joiz
Aufgrund der Beschwerde der UPC Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders joiz stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Was gedenkt der Bundesrat zur Förderung einer vorurteilslosen Präsenz der Schweizer Jugend im TV und zum fehlenden Angebot für die Jugend zu tun?
- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere für junge Schweizer Erwachsene blockiert?
Begründung
Gemäss dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen RTVG verlangt der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen einen Beitrag zur Bildung, kulturellen Entfaltung, freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung. Fernmeldedienstanbieter können vom BAKOM zur Verbreitung von Sendern verpflichtet werden, wenn diese die Voraussetzungen nach Art. 60 Abs. 1 RTVG erfüllen.
Das Durchschnittsalter eines Zuschauers beim Schweizer Fernsehen ist knapp 60 Jahre. Der erwähnte Leistungsauftrag gilt aber für die Gesamtbevölkerung. Deshalb verfügte das BAKOM für den Jugendsender joiz am 10.11.2010 eine Aufschaltverpflichtung.
Die Programme von joiz werden ausschliesslich von Moderatoren aus der Zielgruppe bestritten und wurden in Kooperation mit Jugendverbänden entwickelt, zum Beispiel die Sendung joiZone. joiz erfüllt seinen verfassungsmässigen Leistungsauftrag zusätzlich über eine Internet-gestützte Interaktion mit den Zuschauern, die diesen zahlreiche Möglichkeiten bietet, aktiv mit zu gestalten und nicht nur zu konsumieren. Insbesondere im Bereich Prävention ergeben sich dadurch Möglichkeiten, wie sie kein anderer Sender bietet.
Trotzdem hat UPC Cablecom gegen die Aufschaltverpflichtung Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingelegt, mittlerweile beim Bundesgericht, so dass zum Zeitpunkt dieser Interpellation nur ca. ein Drittel der Jugendlichen, ihrer Eltern und Grosseltern joiz auf dem Fernseher empfangen können. Die in der Beschwerde genannten Gründe sind nicht nachvollziehbar. UPC Cablecom wirft joiz vor, in der Sprache der Jugend zu senden, und klammert ganze Sendungen aus, um zu „beweisen“, es gebe genug andere Angebote. Der Konzern führte zudem an, dass sie mit diesem jahrelangen Rekurs die Umsetzung von RTVG Art. 60 prinzipiell verhindern will., da sonst weitere Sender aufgeschaltet werden müssten.
Die Eingabe von joiz liegt fast zwei Jahre zurück. UPC Cablecom hat angekündigt, ungeachtet des Entscheides des BAKOMS und des Bundesverwaltungsgerichts das Verfahren so lange wie möglich weiter zu ziehen.

Kommentare
Es gibt in der Schweiz sowas wie eine Gewaltentrennung. Im Klartext kann der Bundesrat dem Bundesgericht keine Vorgaben machen. Also wartet doch einfach einmal das Urteil ab. Dass ihr mit einer Interpellation nichts erreicht, wisst ihr wohl selber. Dazu wäre eine Revision des RTVG nötig, und das wird so schnell nicht passieren. Aber Hauptsache wieder etwas Aktivismus verbreitet…
Es geht der Cablecom nicht um eine juristische Sache, ob die
Genehmigung für joiz mit dem RTVG in Einklang steht. Der Rekurs richtet sich gegen das RTVG an sich. Und gegen den Konsens, wie er in der Schweiz in Sachen TV-Politik und Liberalisierung gefunden wurde. Insofern macht es durchaus Sinn, dass der Gesetzgeber sich damit befasst, wie Wirtschafts-/ Unternehmenspolitik auf dem Rücken der Jugend ausgetragen wird.
Was soll denn das mit einem Konsens zu tun haben?
Die Analognostalgiker sind mittlerweile deutlich in der Minderheit (die Digitalisierungsquote in der Schweiz beträgt laut verschiedenen Quellen ca. knapp 50% – gut 65%).
Joiz gibts nicht über DVB-T (Antennen-TV) und nicht über Satellit. Was machen also all die armen Jugendlichen, die den Sender nicht sehen können? Wollt ihr einen analogen Sat-Transponder anmieten?
Das analoge Kabelnetz ist ein Auslaufmodell, es braucht einen Grundsatzentscheid ob man dies in der Schweiz gleich sieht wie im übrigen Ausland und deshalb unterstütze ich das Vorgehen der Cablecom entschieden.
Von was für einem Konsens sprecht ihr? Must-Carry-Status haben die ersten öffentlich-rechtlichen-Programme des benachbarten Auslands, Arte, 3sat, TV5 und Euronews. Was ihr genau meint mit der Formulierung, joiz würde hier in irgendeinen Konsens (den wer mit wem gefunden hat?) hineinpassen, bleibt euer Geheimnis. Im Urteil gegen Schweiz 5 hat etwa das Bundesgericht selbst folgende Begründung abgeliefert:
“Cablecom verfügt zurzeit über keine freien analogen Plätze mehr, obwohl die Maximalzahl von “Must carry”-Programmen (noch) nicht ausgeschöpft ist. [...] Kapazitätsengpässe bei einer Übertragungsinfrastruktur bilden regelmässig einen sachlichen Grund, um einen Verbreitungsvertrag (ordentlich) auflösen zu können. Zwar sollen die verschiedenen Veranstalter möglichst chancengleich und diskriminierungsfrei behandelt werden; dies bedeutet aber nicht, dass rundfunk- und allenfalls wettbewerbsrechtlich einzelne Programme nicht aufgrund objektiver, sachlicher Kriterien ungleich behandelt werden dürften Eine rasche Digitalisierung leistet dank der damit möglichen Erweiterung der Programmangebote ebenfalls einen Beitrag zur Verwirklichung des verfassungsmässigen Leistungsauftrags [...] ”
Und juristisch seid ihr einfach auf dem falschen Dampfer. Die Cablecom erhebt Rekurs gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und in keinster Weise gegen das RTVG an sich, weil das GAR NICHT MÖGLICH ist. Das Bundesgericht hat keine Gesetzgebungskompetenz und ein solches Vorgehen seitens UPC Cablecom würde daher überhaupt keinen Sinn ergeben. Mit einer Interpellation wendet man sich wiederum ebenfalls an eine Instanz ohne Gesetzgebungskompetenz. Der Bundesrat könnte allerhöchstens eine Revision des RTVG vorbereiten, aber eine solche “Lex joiz” wird er sicher nicht in Auftrag geben, denn das würde jahrelang gehen und hätte im Parlament wohl keine Chance. Vielleicht sollte joiz einmal eine Sendung machen, in der Grundprinzipien der Gesetzgebung erklärt werden.
Fazit: Bundesgerichtsurteil abwarten und dann ist Ende der Fahnenstange. Vielleicht habt ihr Glück, vielleicht nicht. Aber ein profilierungssüchtiger Reimann und eine mediengeile Rickli werden euch nicht helfen. Mal davon abgesehen, dass ihr euch mit diesen Leuten definitiv die Falschen für einen Jugendsender ins Boot geholt habt.
Naja, die einen wollen ja auch Flaggen verbieten. Ist sicher auch für die Jugend.
Ich bin über die bürgerlichen Politiker irritiert. Immer wieder hört man, dass die Privatwirtschaft alles viel besser kann und kein Staat und so. Und jetzt kommt man mit einem solchen Vorstoss. Und man plappert alles nach, anstatt auch mal die Argumente der Analog-TV Gegner (nein, nicht Joiz-Gegner) anzuhören.
Aber vielleicht will Herr Lang bald den Analog-Empfang als Grundrecht verankern und auf HDTV eine Luxussteuer einführen.
Es wird doch überhaupt nichts auf dem Rücken der Jugend ausgetragen.
Joiz nennt sich doch HD Sender und das ist nicht im Analog Bereich zu empfangen.
Nehmt doch einfach mal zur Kenntnis, das wir im Digitalen Zeitalter angekommen sind.